Sachbezug bei Dienstwagen

Sachbezug

Bei der Privatnutzung von Firmenautos, zu der auch Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsort zählen, müssen österreichische Arbeitnehmer einen Zuschlag zur Lohnsteuerbemessungsgrundlage zahlen. Dieser hängt von den CO2-Emissionen des Dienstwagens ab. 

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Grenzwerte für den Sachbezug

Für Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum ab 1. Jänner 2024 beträgt der CO2-Grenzwert 129 g/km (WLTP). Bei einem CO2-Ausstoß über 129 g/km (WLTP) sind 2 % der Anschaffungskosten pro Monat fällig, bis 129 g/km (WLTP) nur 1,5 %. 

 

Der Grenzwert wird jährlich um 3 g CO2 abgesenkt. Ab 2025 sind Modelle mit einem CO2-Ausstoß bis 126 g/km im Rahmen der Steuerreform von einer Erhöhung des Sachbezuges ausgenommen. Für Modelle mit einem CO2-Ausstoß bis zu 126 g/km fallen 2025 nur 1,5% Sachbezug an. 

 

Modelle mit einem CO2-Ausstoß von 0 g/km sind im Rahmen der Steuerreform vom Sachbezug ausgenommen.

 

Modelle ohne Sachbezug

0 g/km: Twingo E-Tech Electric R80, 60 KW/81 PS

0 g/km: Zoe E-Tech Electric EV50 110hp, 80 KW/108 PS

0 g/km: Zoe E-Tech Electric EV50 135hp, 100 KW/135 PS

0 g/km: Megane E-Tech Electric EV40 130hp, 96 KW/131 PS
0 g/km: Megane E-Tech Electric EV60 130hp, 96 KW/ 131 PS
0 g/km: Megane E-Tech Electric EV60 220hp, 160 KW/218 PS



0 g/km: Equilibre EV45 11KW L1, 90 KW/122 PS

0 g/km: Equilibre EV45 22KW L1, 90 KW/122 PS

Scenic E-Tech Electric

0 g/km: Scenic E-Tech Electric 170 PS comfort range

0 g/km: Scenic E-Tech Electric 220PS long range

Modelle bis 129 g

ab 96 g/km: Clio E-Tech Hybrid 145, Hybrid-Automatikgetriebe, 69 kW/94 PS + 36 kW/49 PS = 105 kW/143 PS

ab 118 g/km: Clio TCe 90, 6-Gang-Schaltgetriebe, 67 kW/91 PS

 

 

ab 106 g/km: Captur E-Tech Full Hybrid 145, Hybrid Automatikgetriebe, 69 kW/94 PS + 36 kW/49 PS = 105 kW/143 PS




ab 105 g/km: Austral E-Tech Full Hybrid 200, Hybrid-Automatikgetriebe, 96 KW/131 PS + 50 KW/68 PS = 146 KW/199 PS

Renault Arkana

ab 106 g/km: Arkana E-Tech Full Hybrid 145, Hybrid-Automatikgetriebe, 69 KW/94 PS + 36KW/49 PS = 105 KW/ 143 PS

 

ab 121 g/km: Megane Blue dCi 115 EDC, 7-Gang-Doppelkupplungsgetriebe, 85 KW/ 115 PS

ab 121 g/km: Megane Grandtour Blue dCi 115 EDC, 7-Gang-Doppelkupplungsgetriebe, 85 KW/ 115 PS

Renault Rafale

ab 105 g/km: Rafale E-Tech Full Hybrid 200, Hybrid-Automatikgetriebe, 96 KW/131 PS + 50KW/68 PS = 146 KW/ 199 PS

 

Espace

ab 107 g/km: Espace E-Tech Full Hybrid 200, Multi-Mode-Automatikgetriebe, 96 KW/ 131 PS + 50 KW/ 68 PS = 146 KW/ 199 PS

Hinweis: bei Auswahl von aufpreispflichtigen Ausstattungen kann sich der tatsächliche CO2-Wert ändern. Bitte beachten Sie, dass  Motoren und Modelle im Laufe des Jahres Änderungen unterliegen können. Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlichen Messverfahren (VO(EG)715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung) im Rahmen der Typengenehmigung des Fahrzeugs auf Basis des WLTP-Prüfverfahrens erhoben. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Der Verbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs/Stroms durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten, Fahrstrecke und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. Abweichende Verbrauchswerte, CO2-Emissionen und Reichweiten können sich durch Mehrausstattungen und Zubehör (z. B. Reifen, Anhängerkupplung, Dachträger etc.) sowie Fahrstil, Geschwindigkeit, Einsatz von Komfort-/Nebenverbrauchern, Außentemperatur, Anzahl Mitfahrer, Zuladung, Auswahl Fahrprofil, Topografie uvm. ergeben. Diese Faktoren beeinflussen relevante Fahrzeugparameter wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik. Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) sowie der Sachbezug berechnen sich nach CO2-Emissionen in g/km.

Die verschiedenen Sachbezüge im Detail

Es wird unterschieden zwischen einem "halben" und einem "vollen" Sachbezug, sowie dem “Mini-Sachbezug”. Liegt ein halber Sachbezug oder ein Mini-Sachbezug vor, muss der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führen, um auf dieser Basis die tatsächliche Nutzung zu ermitteln. Renault bietet PKWs mit Elektro- oder Hybridantrieb, mit denen im Falle einer privaten Nutzung des Autos der KFZ-Sachbezug reduziert wird oder sogar vollständig entfällt.

Voller Sachbezug

Für Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum ab 1. Jänner 2024 beträgt der CO2-Grenzwert 129 g/km (WLTP). Bei einem CO2-Ausstoß über 129 g/km (WLTP) sind 2 % der Anschaffungskosten pro Monat fällig, bis 129 g/km (WLTP) nur 1,5 %.

 

 

Der Grenzwert wird jährlich um 3 g CO2 abgesenkt. Ab 2025 sind Modelle mit einem CO2-Ausstoß bis 126 g/km im Rahmen der Steuerreform von einer Erhöhung des Sachbezuges ausgenommen. Für Modelle mit einem CO2-Ausstoß bis zu 126 g/km fallen 2025 nur 1,5% Sachbezug an.

Halber Sachbezug

Wenn der Arbeitnehmer nicht mehr als 6000 Kilometer im Jahr mit dem Firmenauto zurücklegt, spricht man von einer Mindernutzung und die Kosten vermindern sich. In diesem Fall liegt der Sachbezug bei 1% (höchstens € 480,- pro Monat) der tatsächlichen Anschaffungskosten für nicht-schadstoffarme KFZ bzw. 0,75% (höchstens € 360,-) für schadstoffarme KFZ.

 

 

 

Mini-Sachbezug

Wird der Firmenwagen durch den Arbeitnehmer privat deutlich seltener genutzt, ermittelt man den Sachbezug, indem man die gefahrenen Kilometer mit einem bestimmten Cent-Betrag multipliziert. Dieser ist abhängig davon, ob es sich um ein schadstoffarmes oder ein nicht-schadstoffarmes KFZ handelt, und ob man die Dienste eines Chauffeurs in Anspruch nimmt. Ergibt sich aus der Berechnung ein Betrag, der die Hälfte des halben Sachbezugs unterschreitet, kann diese Summe verrechnet werden. Bei dieser Berechnung ist jedoch wichtig, dass man die privaten Fahrten in einem Fahrtenbuch genau protokolliert.

 

 

 

 

 

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Einfluss von Kostenbeiträgen durch den Arbeitnehmer auf den Sachbezug

Liegt der Fall vor, dass der Arbeitnehmer einen Teil der laufenden Kosten, die für das Fahrzeug fällig werden, teilweise übernimmt, so werden diese vom Sachbezug abgezogen. Davon ausgenommen sind Kosten, die der Dienstnehmer für Treibstoff aufwendet. Werden auch die Anschaffungskosten des betroffenen Firmen-KFZ teilweise vom Arbeitnehmer finanziert, mindert dies die Bemessungsgrundlage. 

 

Megane E-Tech Electric

Sachbezug von Elektroautos

Modelle mit einem CO2-Ausstoß von 0 g/km sind im Rahmen der Steuerreform vom Sachbezug ausgenommen. Dazu gehören auch KFZ mit 100% elektrischem Antrieb, also bspw. auch klassische E-Autos. Für Hybridfahrzeuge gilt diese Regelung nicht, durch die reduzierten CO2-Emissionen kann sich der Arbeitnehmer bei der Privatnutzung eines Firmenautos mit Hybridantrieb jedoch Geld sparen.

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